Anwälte für Vertragsrecht
Als Privatrecht ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, während öffentlich-rechtliche Verträge dem Verwaltungsrecht oder öffentlichen Recht unterliegen. Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung eines Vertrages und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner.
Grundsatz des Vertragsrechts ist, dass Verträge einzuhalten sind. Somit sind die Vertragspartner generell dazu verpflichtet, den getroffenen Vereinbarungen nachzukommen. Sie können sich nur dann vom Vertrag lösen, wenn diese Möglichkeit im Vertrag festgehalten ist. Wenn das Gesetz die Lösung eines Vertrages gestattet, ist dies Bestandteil des Vertragsrechts, das die Rückabwicklung des Vertrages regelt.
Der Vertrag als Grundlage des Vertragsrechts
Durch einen Vertrag sind diverse Rechtsbeziehungen, wie z.B. Kauf, Miete oder Kredit, geregelt. Daher ist das Vertragsrecht ein zentrales Gebiet unserer Rechtsordnung.
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, d.h. Abschluss, Gestaltung und Beendigung eines Vertrages geschehen auf freiwilliger Basis der Vertragspartner. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragspartner vorliegen, sofern diese volljährig und geschäftsfähig sind. Bestandteil eines Vertrages sind oft auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Grundsätzlich können Verträge formfrei auch mündlich oder telefonisch geschlossen werden. Ob der Vertrag einer bestimmten Form bedarf, um wirksam zu sein, unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks muss z.B. notariell beurkundet werden.